Reisen ins Jenseits

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Reisen ins Jenseits sind strengstens verboten und dürfen nur mit Genehmigung des Europäischen Hexengerichts durchgeführt werden.

Dafür braucht es einen Antrag in 13-facher Ausfertigung. Die Bearbeitung dauert mindestens 33 Jahre. Es gibt in Notfällen eine Sondergenehmigung.
Die notwendige Rückreise erfolgt über ein magisches Portal.