„freiwillige“ Geister

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Geistererscheinungen, die sich aus eigenem Willen an unserer Welt festhalten, sind einem erheblichen Sog ausgesetzt, dem sie sich widersetzen müssen. Ähnlich wie ein Gummiband. Wenn sie einmal ihren Griff an unsere Realität verlieren, schnalzen sie ins Jenseits und verbleiben dort.

Ausnahme: Das Hexengericht schickt jemanden ausdrücklich aus dem Jenseits zurück. Oder das Geistwesen füllt haufenweise Anträge auf Rückkehr aus, doch die Bearbeitungszeit dauert etwa 33 Jahre. Und wenn ein kleiner Fehler festgestellt wird, muss alles neu ausgefüllt und erneut bearbeitet werden.

Somit kehrt so gut wie niemand aus eigener Kraft zurück.