An einem Vormittag eines bislang bedeutungslosen Tages erhält die Kanzlei Feuerflieg zunächst Besuch von Elisabeth Grimmler, Hexe dritten Grades und kurz darauf auch von Lenn McLain, dem selbsternannten König der Diebe.
Letzterer hat Erstere laut ihrer Aussage bestohlen, weshalb sie ihn nun vor dem europäischen Hexengericht verklagen will. Der Dieb wiederum beschuldigt die Hexe, ihn auf verschiedenste Arten verhext zu haben und erbittet wiederum hierfür rechtlichen Beistand vor dem Hexengericht.
Während die beiden Kontrahenten nun beginnen, sich in der Anwerbung von Feuerfliegs Anwaltsdiensten zu überbieten, versucht dieser herauszufinden, was eigentlich das Startgebot gewesen wäre, von dem ursprünglich ausgegangen wurde.
Feuerflieg und Kreszenzia ziehen sich zurück um zu beraten, wie sie mit dieser Situation des Interessenskonflikts umgehen sollen. Feuerflieg kann nicht Hexe und Dieb gleichzeitig vertreten, und Frau Grimmler war zuerst da…
Die Lösung präsentiert sich in Form eines Zwillingszaubers, sodass jeder Feuerflieg (markiert durch unterschiedliche Krawatten) eine Partei als Klient*in übernehmen kann.
Sowohl Frau Grimmler als auch Herr McLain lehnen eine außergerichtliche Einigung ab und beginnen mit den genaueren Ausführungen ihrer Anschuldigungen.
Hier wird sehr schnell klar, dass es sich im um eine ausgiebige Inszenierung handelt, in dem Hexe und Dieb sich zum wiederholten Mal auf ungewöhnlich kreative Art ihre Liebe gestehen wollten: Er hat ihr Herz „gestohlen“ und sie hat ihm die Sinne „verhext“.
Amüsiert, aber auch leicht entnervt ruft der doppelte Feuerflieg Richterin Amalia hinzu, die das Schauspiel beendet, indem sie das Hexen-Diebes-Paar kurzerhand verheiratet – 5 Gläser Sekt im Anschluss inklusive!

